PROMEA AUSGLEICHSKASSE

Die PROMEA Ausgleichskasse ist unter dem Dach der PROMEA Sozialversicherungen ein selbständiges und im öffentlichen Recht tätiges Dienstleistungsunternehmen der 1. Säule des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Mitglied der PROMEA Ausgleichskasse kann grundsätzlich jede Firma werden, wenn sie die Mitgliedschaft eines dieser Gründerverbände besitzt.

 

Als Verbandsausgleichskasse bieten wir moderne und umfassende Dienstleistungen in der AHV, IV und EO für unsere Mitglieder und deren Mitarbeitende an. Wir bieten vorteilhafte Verwaltungskostenbeitragssätze, degressiv abgestuft, je nach Lohnsumme.

 

Die Hauptaufgaben der PROMEA Ausgleichskasse bestehen einerseits in der Festsetzung und dem Bezug der Beiträge für die AHV, IV, EO und ALV. Andererseits obliegt ihr die Festsetzung und Auszahlung von AHV-, IV- und EO-Leistungen.
 
Im Laufe der Zeit wurden ihr weitere Aufgaben übertragen, wie der Einzug der Beiträge für die Mutterschaftsversicherung Genf, diverse kantonale Sozial- und Berufsbildungsfonds und eine Krankentaggeldversicherung.
 
Die PROMEA Ausgleichskasse übernimmt ebenfalls das Inkasso der Beiträge für die PROMEA Familienausgleichskasse, die PROMEA Pensionskasse sowie die PK Optik / Photo / Edelmetall. Sie ist Durchführungsstelle dieser Institutionen.
 
Somit bietet die PROMEA Ausgleichskasse ihren angeschlossenen Firmen ein vereinfachtes und koordiniertes Abwicklungsverfahren im Inkassobereich mit einheitlichen Abrechnungen für alle Sozialwerke an.

 

Des Weiteren können die Mitglieder ihre Korrespondenz über die Online-Plattform PROMEA connect sehr einfach abwickeln. Dadurch profitieren sie zusätzlich von einem günstigeren Verwaltungskostenbeitragssatz.

Die gesetzlichen Arbeitgeberrevisionen werden vorwiegend durch eigene Revisoren gemeinsam für die AHV, die Familienausgleichskasse sowie für die Suva durchgeführt. Die PROMEA Ausgleichskasse erledigt auch die den Ausgleichskassen gesetzlich zugewiesenen Kontrollaufgaben, d. h. sie prüft, ob alle Mitglieder einer Beruflichen Vorsorgeeinrichtung angeschlossen sind. Weitere Informationen zur Anschlusspflicht an eine Vorsorgeeinrichtung gemäss BVG finden Sie hier.

 

Die PROMEA Ausgleichskasse arbeitet ebenfalls eng mit der Schweizerischen Vereinigung der Verbandsausgleichskassen (VVAK) sowie der IGAKIS (Interessengemeinschaft für Ausgleichskassen-Informationssysteme) zusammen.