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Wohneigentumsförderung

Vorsorgegelder können zur Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum verwendet werden. Dabei stehen zur Wohneigentumsförderung (WEF) zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

 

  • Auszahlung als Ergänzung zu den Eigenmitteln
  • Verpfändung als Sicherheit

 

Für weitere Auskünfte sowie die Anmeldung stehen Ihnen unsere zuständigen Sachbearbeitenden gerne zur Verfügung.